Der Zoll, ein Steuerlager muß her…

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Der Zoll, ein Steuerlager muß her…

Nachdem der erste Ortstermin mit dem Gesundheitsamt Gifhorn durchweg positiv abgeschlossen wurde ist nun der liebe Zoll an der Reihe.

Als Hobbybrauer steht einem eine Freimenge von 200l Bier im Jahr zu. Diese Freimenge ist allerdings an den Haushalt gebunden. Damit man die Freimenge in Anspruch nehmen kann muß man dem Zoll mitteilen, dass man in seinen Haushalt Bier herstellen möchte.

Hat man also sein Brauset beisammen muss man vor dem ersten Sud als ersten dem zuständigen HZA seine Vorhaben Bier im Haushalt zu erzeugen mitteilen.

Brauset Comfort von Adam´s Hardware

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Die Anzeige kann formlos als E-Mail erfolgen. Man teilt seinen Namen und Adresse mit und was man vor hat, Bier herzustellen.

Eine kleine Feinheit ist hierbei das der Herstellungsort der Ort der Hefezugabe ist. So jedenfalls die Regelung im Geltungsbereich des HZA Braunschweig. Man kann also seinen Sud in der Gartenlaube maischen, die Bierwürze in seinen Keller transportieren und dort die Hefe zugeben…

Hat man seine Brautätigkeit dem Zoll mitgeteilt, bekommt man seit Anfang des Jahres 2015 mit dem Formular 2070 seine eigene Hobbybrauernummer zugeteilt.

Die Hobbybrauernummer des Zolls

Die Hobbybrauernummer des Zolls

Somit hat man seine Pflicht als Hobbybrauer gegenüber dem Zoll eigentlich erfüllt.

Ausnahme ist jedoch wenn man nicht im eigenen Haushalt braut oder eben die 200l Freimenge überschritten hat.

Überschreitet man nun die 200l Freimenge im Kalenderjahr muß man mit dem ermäßigtem Steuersatz von 0,4473 Euro pro 100l und Grad Plato versteuern. Dieses kann ganz einfach mit dem Formular 2075 passieren. Man braut dann „ohne Erlaubnis“. Für 20l Liter werden dann, wenn man pauschal mit 12°P versteuert, Steuer von unglaublichen 1,08 Euro fällig.

12°P x 0,4473 Euro x 0,2 hl -> ~1,08 Euro

Diese sind dann mit der zugeteilten Hobbybrauernummer dem Zoll zu überweisen. Bei dem gemessenen Plato Wert gilt nur die volle Zahl. Die Sude mit 12,1°P oder 12,9°P werden also beide mit 12°P versteuert.  Das Formular 2075 wird unterschrieben in Papierform vom Zoll (Braunschweig) verlangt.

Braut man nicht im eigenen Haushalt sondern z.B. im eigens dafür hergerichteten Brauraum außerhalb des eigenen Haushaltes gelten die 200l Freimenge nicht und es muß jeder Sud, vor dem Brauen, angezeigt werde. So zumindest die Vorgaben des HZA Braunschweig.

Möchte man z.B. Samstag und/oder Sonntag brauen muß man dieses früh genug dem Zoll anzeigen, damit eventuell Zollbeamte dazu kommen können. Diese Anzeige kann auch per E-Mail geschehen. In der Regel geht also am Montag eine E-Mail raus, dass man am kommenden Samstag und/oder Sonntag brauen möchte.

Als Reaktion auf diese E-Mail bekommt man vom Zoll einen Brief mit der Erlaubnis in den angegeben Räumen brauen zu dürfen mit der Pflicht den Sud nach Formular 2075 zu versteuern.

Brauen außerhalb des Haushalts

Brauen außerhalb des Haushalts

So lief es bisher mit dem HZA Braunschweig als Hobbybrauer mit einer Braustätte außerhalb des Haushaltes.

Vielleicht war ich etwas naiv als ich dachte man könnte auch als Brauerei einfach das erzeugte Bier mit dem Formular 2075 versteuern. Eine Anfrage per E-Mail ergab jedoch das das HZA Braunschweig keine andere Möglichkeit sieht als ein Steuerlager einzurichten.

 

Erteilung eines Steuerlagers zum Verkauf von Bier

Erteilung eines Steuerlagers zum Verkauf von Bier

Okay, also muß nun für die Brauerei Sudhaus Schwülper ein Steuerlager eingerichtet werden.

In dem Antwortbrief des Zolls wir auf ein Lageplan sowie Formular 2000 und 2001 verwiesen, welches die Grundlage für die Beantragung eines Steuerlagers ist. Also muß von dem Räumen als erstes ein Lageplan erstellt werden bevor es weiter geht. Ebenso muß als zukünftiger Steuerlager Inhaber eine Steuernummer nachweisen könne.

Hat man nun alle Sachen zusammen kann man das Steuerlager bei zuständigen HZA beantragen. Von Hobbybrauern die sich im Geltungsbereich des HZA Münster befinden hört man jedoch, das bei den kleinen Mengen < 10hl/Jahr  auch „Brauen ohne Erlaubnis“ erlaubt wird, womit der Verwaltungsaufwand minimiert werden kann.

Mal schauen wie es weiter geht 🙂

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